>Ganz einfach und strafrechtlich-juristisch gesehen: EJ könnte sich der >psychischen Beihilfe schuldig gemacht haben, denn er ist eben nicht >emigriert, eben nicht aufgestanden, eben nicht ins Ausland gegangen und wenn >man ganz hart ist, so könnte man darauf kommen, daß er genauso ein Mitläufer >war und wiederum juristisch gesprochen möglicherweise eine geringere Schuld >tragen mag. >Aber das unbedingt als Widerstand zu bezeichnen? Natuerlich hat EJ Widerstand geleistet. Warum hat zum Beispiel Goebbels den Zeitungen untersagt einen Notiz ueber EJs fuenfzigste Geburtstag zu publizieren. Waere EJ ein Mitlauefer waere es wohl kein Problem? Goebbels soll auch Hitler bedraengt haben endlich gegen Juenger vorzugehen. Und EJs Reisen nach Frankreich vor dem Krieg, in Feindesland? War auch das mitlaeuferisch? Und der Schrift _Die Friede_. EJ in Paris 1944 wo er sich um den Brueckenschlag bemueht und immer wieder Pariser Juden warnte und Kontakte mit der Umfeld der literarischen Widerstand pflegte? Mitlaeufer? Bertil Haggman
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